Das bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa vergibt Stipendien für Sprachkurse und Auslandsaufenthalte im östlichen Europa: Link zur Übersicht.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit dem Dozenten abgeschlossen werden, der den zu ersetzenden Kurs an der FAU betreut.
Bitte beachten Sie, dass für das Masterseminar „Public Economics“ generell keine Anrechnung ausländischer Studienleistungen möglich ist.
Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.
Werden die ausländischen Kursleistungen im Fach „Allgemeine Volkswirtschaftslehre (AVWL)“ eingebracht, d.h. Sie legen insgesamt nur 6 CP an unserem Lehrstuhl ab, werden üblicherweise nur Learning Agreements über 3 CP im Kernbereich abgeschlossen. Existieren Learning Agreements für mehrere Kurse an Ihrer Gasthochschule, müssen Sie sich also für einen Kurs entscheiden.